Seit mehr als 20 Jahren widme ich mich nun schon allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Seit 1997 führe ich den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Das Arbeitsrecht ist eine sehr komplexe Angelegenheit. Es ist einem stetigen Wandel unterzogen und wird durch politische, gesellschaftliche und persönliche Faktoren beeinflusst. Jeder von uns ist von arbeitsrechtlichen Fragen betroffen, sei es als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber, als Freiberufler oder als Unternehmer.
Ich berate alle Seiten in allen Fragen des Arbeitsrechts, kann Ihnen also beispielsweise kompetent bei Kündigungen, Arbeitsverträgen oder tarifrechtlichen Fragen helfen, stehe Ihnen andererseits aber auch als Interessenvertreter bei betrieblichen Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat zur Seite.
Sprechen Sie mich bitte an! Eine individuelle und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vertretung Ihrer Interessen sichere ich Ihnen zu.