Rechtsanwalt von der Linde
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

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Medizinrecht


Unsere Gesellschaft wird immer älter und damit pflegebedürftiger – gleichzeitig werden heute Behandlungen durchgeführt, die vor wenigen Jahren noch undenkbar waren. Dadurch gewinnt auch das Medizinrecht mit all seinen Schattierungen zunehmend an Bedeutung.

Sie sind Patient oder auch Arzt? Ich betreue Sie in sämtlichen Arzthaftungsfragen – außergerichtlich und im Prozess.

Darüber hinaus berate und vertrete ich Ärzte, Psychotherapeuten und andere Heilberufe in allen berufsrechtlichen Belangen, besonders bei kassenarztrechtlichen Fragen.

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit für diese Berufe aber ist die Beratung und Interessenvertretung bei gesellschaftsrechtlichen Problemen, also Rechtsfragen bei der Gestaltung von Verträgen über Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen etc.

Mit medizinrechtlichen Themen beschäftige ich mich seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit und führe seit 2009 die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht.


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