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Leiharbeit/AÜG – Grundlegende Änderungen seit 01.04.2017!

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Nach langem Vorlauf und heftigen Diskussionen ist nun das Recht der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit)  zum 01.04.2017 reformiert worden. Grundlegende Änderungen für die Praxis sind u.a.:

  • Kennzeichnungspflicht, d.h. im Vertrag muss klar geregelt werden, dass es sich um Leiharbeit handelt
  • Equal Pay spätestens nach 9 Monaten
  • Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer bei der Bestimmung der Größe des Betriebsrats

Mit der Reform versucht der Gesetzgeber, missbräuchliche Vertragsgestaltungen  z.B. vorgeschobene Werkverträge etc., zu erschweren. Außerdem sollen die Rechte der Leiharbeitnehmer im Betrieb gestärkt werden.

Im Einzelnen ist nach wie vor vieles umstritten. Es muss abgewartet werden, ob und wie die Reform wirkt.

Haben Sie Fragen oder Probleme mit  Leiharbeit, Werkverträgen, freier Mitarbeit? Ich stehe Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

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